Geistheiler und das Bundesverfassungsgericht
Am 2. März 2004 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Heiler jeglicher Richtung keine Erlaubnis nach den Heilpraktikergesetz benötigen, um tätig zu sein. Was für die heutigen Heiler selbstverständlich ist, war damals eine bahnbrechende Entscheidung zugunsten der professionellen Ausübung geistiger Heilmethoden. Zuvor durften nur geprüfte Heilpraktiker geistig-spirituelle Heilweisen wie zum Beispiel Handauflegen gegen Honorar ausüben.
Kostenlose Informationen zum Urteil
Der Beschluss vom Bundesverfassungsgericht kann hier nagelesen werden: www.bundesverfassungsgericht.de
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