· 

Corona: Darf ich Händeauflegen?

Autor: Jesus Lopez | Aktualisiert: 29. März 2020 | zurück zu allen Blogs

Darf ich meine Arbeit als Geistheiler nachgehen?

Die Verunsicherung und Panik ist in allen Bereichen zu spüren. Die Auswirkungen der Corona-Epidemie betreffen und beschäftigen uns alle. Ich versuche, mit meinen Informationsquellen auf dem laufenden zu sein und zu bleiben. Diese Informationen gebe ich gerne in meinem Blog an euch weiter!

Kontaktverbot beschlossen!

Beim Corona-Krisengipfel hat Kanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten ein Kontaktverbot beschlossen.

 

1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

 

2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.

 

3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

 

4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben weiterhin möglich.

 

5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

 

6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die

Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. Davon haben viele Gastronomen Gebrauch gemacht.

 

7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios, Massagepraxen, und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiterhin möglich.

 

8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

 

9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben. (Stand 23.03.2020)

 

Werden jetzt unsere Praxen geschlossen?

Nach den uns vorliegenden Informationen gilt für die Geistheiler-Praxen jeglicher Art ein Verbot. 

Siehe besonders Punkt 2 und Punkt 7. Also: keine Einzelsitzungen in den nächsten zwei Wochen.
Veranstaltungen dürfen auch weiterhin bis zum 19.04.2020 nicht stattfinden. Egal in welcher Größenordnung. 

 

Anders sieht es bei Heilpraktikern aus, da sie zu den „Einrichtungen des Gesundheitswesens“ gehören. Heilpraktikerpraxen dürfen auf bleiben. Medizinische Massagen sind auch noch erlaubt.

 

Darf ich Telefon- und Videosprechstunden halten?

Durch die Möglichkeiten der Technik und des Internets gibt es trotzdem die Möglichkeit, seiner Arbeit nachzugehen! Fernheilungen, Coachings und Seminare können über gewisse Tools in Anspruch genommen werden.  

 

In dieser Hinsicht sind wir, nicht wie die Heilpraktiker, eingeschränkt. 
Gleichwohl wir unseren Sorgfaltspflichten nachkommen sollten.

 

Außergewöhnliche Umstände erfordern auch außergewöhnliche Maßnahmen.
Vorab solltest du unbedingt ein Blatt zur Kenntnisnahme unterzeichnen lassen, dass die Sicherheit/Vertraulichkeit der Gespräche über die gewählten Kanäle von dir nicht zu 100% gewährleistet werden kann. Zum Beispiel gilt Skype allgemein als nicht abhörsicher! Andere Anbieter.

Entschädigung bei Praxisschließung?

Wenn du deine Praxis schließt, steht dir erst einmal keine Entschädigung zu!

Bund und Länder haben aber einen Liquiditätsplan aufgestellt. Über Bürgschaften und (zinslose) Kredite sollen Unternehmen und auch Freiberufler liquide bleiben.
Dazu habe ich mit allen Details schon einen Blogartikel "Geld vom Staat" geschrieben.

 

Wie Handhabe ich es?

Wir arbeiten in einem Bereich, in dem wir eine große Verantwortung für unsere Klienten tragen. 
Deshalb habe ich mich schon sehr früh dazu entschieden, alle öffentlichen Veranstaltungen bis zum 19.04.2020 abzusagen. Direkt nach Österreich habe ich auch vorsichtshalber alle Einzelsitzungen für die nächsten zwei Wochen abgesagt. Änderungen von der Regierung gehe ich sofort nach.
Alle Termine werden, soweit es möglich ist, nachterminiert.

 

Ich gehöre zu den wenigen Geistheilern in Deutschland, die nicht nur von ihrer Berufung leben können, sondern auch Rücklagen besitzen. Ich biete keine Fernheilungen oder Einzelsitzungen per Chat oder Telefon in diesen Zeiten an. Solche Sitzungen könnten auch nur einen Bruchteil von dem wiedergeben, was in einer persönlichen Sitzung möglich ist. 

 

Ich informiere aber aus der Ferne mit meinen Blogartikeln.
Außerdem gibt es zusätzliche  Projekte, die ich nun entspannt angehen kann. 

 

Ich bin kein Freund von Verschwörungstheorien und unterstütze keine Angst machenden Beiträge. 
Daran sollten sich mehr Menschen und besonders Geistheiler jeglicher Richtung halten.
Meine Beiträge stellen Fakten und Hilfsmöglichkeiten dar, um die Corona-Zeit gut zu überstehen.

 

Wenn du noch Fragen haben solltest, kannst du unten unter Kommentare deine Fragen stellen.

 

Allen Heilerkollegen alles Gute und eine gesunde Zeit!

 

Jesus Lopez

Kommentar schreiben

Kommentare: 1
  • #1

    fENtmBTi (Montag, 04 März 2024 01:44)

    1